
Wer ist für den EU-Batteriepass verantwortlich? Die FAQ der Kommission, Fall für Fall
Die ersten Batterie-FAQ der Kommission klären, wer den Batteriepass erstellt: wer die Batterie fertigstellt. Was das für importierte Zellen, in der EU montierte Packs, Fahrzeughersteller, Importeure und schriftliche Bevollmächtigungen bedeutet, vier Monate vor dem 18. Februar 2027.
Wer ist für den EU-Batteriepass verantwortlich? Die FAQ der Kommission, Fall für Fall
Ab dem 18. Februar 2027 brauchen Batterien für Elektrofahrzeuge, LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter) und Industriebatterien über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht werden, einen Batteriepass nach Art. 77 der Verordnung (EU) 2023/1542. Das Datum steht fest. Für viele Unternehmen ist eine andere Frage schwieriger: Wer ist dafür zuständig?
Bevor eine Batterie auf den Markt kommt, geht sie durch mehrere Hände. Die Zellen werden oft außerhalb der EU gefertigt, Module und Packs anderswo montiert, ein Batteriemanagementsystem (BMS) kommt hinzu, und die fertige Batterie landet am Ende vielleicht in einem Fahrzeug, einer Maschine oder einem Speicherschrank. Die FAQ der Europäischen Kommission zum digitalen Produktpass für Batterien (1. Ausgabe, September 2026) beantworten das Fall für Fall. Kurz gesagt: Der Pass liegt bei dem, der die Batterie fertigstellt und in der EU in Verkehr bringt.
Die FAQ sind eine Orientierungshilfe, kein rechtsverbindlicher Rechtsakt, und geben nach eigener Aussage die Auffassung ihrer Verfasser wieder. Trotzdem sind sie die klarste Auslegung, die die Kommission bisher veröffentlicht hat, und das erste Dokument, das Ihre Kunden und die Marktüberwachungsbehörden heranziehen werden.
Wer ist für den EU-Batteriepass verantwortlich?
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in der EU in Verkehr bringt. Er registriert den Pass im EU-Register für digitale Produktpässe. Ein Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ändert daran nichts: Laut FAQ muss die Registrierung der Akteur vornehmen, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Ein Unternehmen außerhalb der EU kann ein Konto eröffnen und erst nach seiner eigenen Verifizierung registrieren.
Was als "fertig" gilt, entscheidet die meisten Fälle. Bei einer Traktionsbatterie umfasst die fertige Batterie laut FAQ in der Regel das BMS und alle weiteren Komponenten, die für einen sicheren Betrieb nötig sind. Battery-Tech Network hat die Logik in seiner Analyse der FAQ so zusammengefasst: "The obligation lands where the battery is finished, not where its cells are made." (Die Pflicht entsteht dort, wo die Batterie fertiggestellt wird, nicht dort, wo ihre Zellen hergestellt werden.)
Fünf typische Fälle
1. Sie importieren Zellen oder Module und montieren die Batterie in der EU. Separat importierte Zellen und Module unterliegen für sich genommen nicht der Passpflicht. Das EU-Unternehmen, das die Batterie fertigstellt, wird zu ihrem Hersteller und ist für den Pass zuständig. Die FAQ ergänzen, dass unfertige Packs, Module und Komponenten ohne Pass zur Weitermontage importiert werden können: Die Pflicht beginnt erst, wenn die fertige Batterie in Verkehr gebracht wird. Eine begrenzte Ausnahme nennen die FAQ für "Do it yourself"-Bausätze, die gebrauchsfertig für Endnutzer in Verkehr gebracht werden.
2. Sie liefern eine fertige Batterie an einen Fahrzeughersteller. Liefert ein EU-Batteriehersteller eine fertige Batterie, die der Fahrzeughersteller nur einbaut, ist der Batteriehersteller für den Pass verantwortlich. Stellt dagegen der Fahrzeughersteller die Batterie fertig, geht die Verantwortung auf ihn über.
3. Sie importieren ein Produkt mit bereits eingebauter Batterie. Bei Maschinen, Fahrzeugen oder anderen Produkten, die mit einer fertigen, eingebauten Batterie importiert werden, wird die Batterie laut FAQ in der Regel mit der Einfuhr des Produkts in der EU in Verkehr gebracht. Verantwortlich ist der Importeur.
4. Ihr System besteht aus mehreren Packs. Teilen sich mehrere Packs ein gemeinsames BMS oder andere gemeinsame Systeme, ist das gesamte System eine Batterie und braucht einen Pass. Ist jedes Pack eine vollständige, eigenständig funktionierende Batterie, gilt jedes als eigene Batterie. Dieselbe Logik gilt für den Schwellenwert von 2 kWh bei Industriebatterien: Einheiten, die vollständige Batterien unter 2 kWh sind, werden einzeln bewertet, bei einem integrierten System zählt dagegen die Gesamtkapazität.
5. Sie nutzen eine Batterie um oder arbeiten sie wieder auf. Eine umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterie braucht einen neuen Pass, in der Regel unter einem neuen Wirtschaftsakteur, und der neue Pass muss mit dem vorherigen verknüpft sein. Auch eine Batterie, die vor Februar 2027 in Verkehr gebracht und nach Geltungsbeginn der Vorschriften wiederaufgearbeitet wird, braucht einen. Ausführlicher haben wir das in unserem Artikel über Second-Life-Batterien behandelt.
Kann ein Lieferant oder Softwareanbieter das für Sie übernehmen?
Er kann die Arbeit erledigen, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Der verantwortliche verifizierte Wirtschaftsakteur kann einen anderen Akteur schriftlich bevollmächtigen, den Pass in seinem Namen zu erstellen und zu aktualisieren. Das gilt auch für dynamische Daten wie den Gesundheitszustand der Batterie. Wird ein Hersteller außerhalb der EU bevollmächtigt, den Pass zu erstellen oder zu aktualisieren, wird er dadurch nicht zum EU-Hersteller oder Importeur. In jedem Fall bleibt der Akteur, der die Batterie in Verkehr bringt, rechtlich verantwortlich.
Deshalb kommt es auf den Liefervertrag an. Wenn Ihr Zell- oder Modullieferant über die Daten verfügt, die Sie brauchen, sollte der Vertrag festlegen, welche Daten er liefert, in welchem Format und bis wann. Wie Sie diese Anfrage aufbauen, erklären wir in unserem Leitfaden zu Lieferantendaten für den Batteriepass.
Was vor dem 18. Februar 2027 zu tun ist
- Klären Sie Ihre Rolle für jedes Batteriemodell. Nutzen Sie die fünf Fälle oben: Sind Sie das Unternehmen, das die Batterie fertigstellt, der Importeur eines Produkts mit eingebauter Batterie oder ein Komponentenlieferant?
- Prüfen Sie die BMS-Frage. Finden Sie bei Traktionsbatterien heraus, wer das BMS einbaut. Daraus ergibt sich meist, wer die Batterie fertigstellt.
- Listen Sie die Daten auf, die Sie von Lieferanten brauchen. Zellchemie, Materialien und Fertigungsdaten liegen oft beim Zell- oder Modulhersteller. Fordern Sie sie jetzt an und verankern Sie die Pflicht im Vertrag.
- Entscheiden Sie, wer die Arbeit macht. Sie können den Pass selbst führen oder einen anderen Akteur schriftlich bevollmächtigen. In beiden Fällen sollten Sie die Vollmacht und die Zuständigkeiten für die Daten dokumentiert aufbewahren.
- Lassen Sie sich im Register verifizieren. Die Verifizierung als Wirtschaftsakteur im EU-DPP-Register gilt bis zu drei Jahre. Batteriepässe können im Register noch nicht eingetragen werden, aber mit Verifizierung und Datenerhebung müssen Sie nicht warten.
Software für den digitalen Produktpass für KMU
Für ein Unternehmen, das Packs aus importierten Zellen montiert, ist der Pass jetzt eine eigene Aufgabe, oft zum ersten Mal. Hoken Pass ist eine Software für den digitalen Produktpass für KMU, im Self-Service und mit einer Vorlage für Batterien. Jeder veröffentlichte Pass erhält einen qualifizierten eIDAS-Zeitstempel von InfoCert, einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, und die öffentliche Seite exportiert Batch-Dateien für das EU-Register in JSON und XML. Der kostenlose Tarif umfasst 3 Pässe. Mehr zum Anwendungsfall Batterie finden Sie auf unserer Seite zum Batteriepass.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für den EU-Batteriepass verantwortlich?
Der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in der EU in Verkehr bringt. In den meisten Fällen ist das das Unternehmen, das die Batterie fertigstellt, bei einer Traktionsbatterie meist dort, wo das BMS eingebaut wird. Bei einem Produkt, das mit bereits eingebauter Batterie importiert wird, ist es der Importeur.
Brauchen importierte Batteriezellen einen Batteriepass?
Für sich genommen nicht. Laut den Batterie-FAQ der Kommission unterliegen separat importierte Zellen und Module nicht der Passpflicht. Das EU-Unternehmen, das die Batterie fertigstellt, wird zu ihrem Hersteller und ist für den Pass verantwortlich.
Kann ein Hersteller außerhalb der EU den Batteriepass registrieren?
Die Registrierung muss der Wirtschaftsakteur vornehmen, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Ein Hersteller außerhalb der EU kann den Pass erstellen und aktualisieren, wenn dieser Akteur ihn schriftlich bevollmächtigt. Das macht ihn aber nicht zum EU-Hersteller oder Importeur, und die Verantwortung geht nicht auf ihn über.
Braucht ein System mit mehreren Batteriepacks einen Pass oder mehrere?
Teilen sich die Packs ein gemeinsames BMS oder andere gemeinsame Systeme, ist das gesamte System eine Batterie mit einem Pass. Ist jedes Pack eine vollständige, eigenständig funktionierende Batterie, braucht jedes seinen eigenen Pass.
Sind die Batterie-FAQ der Kommission rechtsverbindlich?
Nein. Sie sind eine für die Kommission erstellte Orientierungshilfe und geben die Auffassung ihrer Verfasser wieder. Verbindlich ist die Verordnung (EU) 2023/1542, insbesondere Art. 77.
Quellen
- Europäische Kommission: FAQ zum digitalen Produktpass der EU für Batterien (1. Ausgabe, September 2026)
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien, Art. 77 (EUR-Lex)
- Europäische Kommission: DPP-Register und Benutzerleitfaden für Wirtschaftsakteure
- Battery-Tech Network: The EU Battery Passport Belongs to Whoever Finishes the Battery (11/10/2026)
- InfoCert: Offenlegungserklärung des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (Zeitstempeldienst)
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